Freitag, 9. Januar 2009

Privat bezieht sich auf den Detektiv, nicht auf die Auftraggeber

Warum heißt denn nun ein Privatdetektiv eigentlich so? - Ich meine, weshalb wird dem "Detektiv" das kleine Wort "Privat" vorangestellt? Man könnte daraus schließen, dass solch ein Ermittler nur in privaten Angelegenheiten tätig ist. Aber weit gefehlt! Privatdetektiv bedeutet nämlich, dass der Ermittler hier als rein private Person recherchiert, im Gegenteil zu einem bei einer Versicherung oder in einem Kaufhaus angestellten Detektiv.
Das bedeutet jedoch nicht, dass solch ein Ermittler nur im Auftrag von Privatleuten unterwegs ist. Dies dürfte zwar auch bei einem Privatdetektiv häufig der Fall sein, aber es kann genauso gut vorkommen, dass dieser für Firmen oder Geschäftsleute, ja sogar für Behörden einen Fall übernimmt. Und das ist gar nicht mal so unüblich, denn sowohl Unternehmen wie staatliche Institutionen greifen schon mal gerne auf die Dienste von einem privaten Detektiv zurück.
Man denke hier zum Beispiel an einen Firmeninhaber, der einen seiner Angestellten im Verdacht hat, sich heimlich am Firmeneigentum zu bereichern. Oder an einen Arbeitgeber, der allmählich misstrauisch wird, wenn ein Mitarbeiter jede Weile krankgemeldet ist. Hier könnte ein skeptischer Arbeitgeber irgendwann auf die Idee kommen, dass die Krankmeldung nur ein Vorwand ist, um heimlich einer nachzugehen. Und um alle Zweifel auszuräumen engagiert er prompt einen Detektiv, damit sich dieser auf die Suche nach den wahren Ursachen begibt. Oops... zum Thema Schwarzarbeit oder illegale Nebenbeschäftigung bietet sich sogleich auch eine Beauftragung seitens gewisser Ämter an - ob Zollbehörde oder die Arbeitsagentur. denn solche Behörden haben gerade heutzutage wohl einen enormen Bedarf an den Dienstleistungen eines Detektivs.

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